Timmendorfer Strand

Timmendorfer Strand wurde erst im Jahre 1945 zur selbständigen Gemeinde, durch eine Verordnung der damaligen Besetzer, der britischen Militärregierung.

Früher gehörte der Ort, wie auch Niendorf, Scharbeutz und Haffkrug, zu den Oldenburgischen Ostseebädern. Als Fürstentum Lübeck war der Kreis Ostholstein eine Exklave (Anhängsel) des Großherzogtums Oldenburg. Auch nach 1918 bis zum Jahre 1937 blieb dieses ein Bestandteil des damaligen Freistaates Oldenburg.
Während der Saison um die Jahrhundertwende besuchten schon um die 700 Gäste den Ort. Die so genannte Bäderbahn zwischen Lübeck und Neustadt erhielt Timmendorfer Strand erst im Jahre 1925.
Heute wird der wunderschöne Ort von jährlich ca. 185.000 Gästen besucht, zusätzlich zu der Gemeinde gehören weitere Orte wie Niendorf, Hemmelsdorf und Groß Timmendorf.

Das Zentrum Timmendorf Strand ist weit hinaus bekannt, und lädt mit zahlreichen Cafes, Restaurants und exklusiven Boutiquen zum Bumeln und flanieren ein. In unmittelbarer Nähe finden Sie das Sea-Life-Center, mit über 30 Aquarienbecken und dem Hai-Tunnel.

Das Ostseeheilbad befindet sich auf dem 54.Breitengrad. Wenn Sie an der Promende spazieren, gehen Sie direkt dort rüber.

In Timendorfer Strand heisst das Motto "Sehen und gesehen werden".

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Kurtaxe

Zeitraum 1 Erw. - Person 2 Erw. - Person 3 Erw. - Person 4 Erw. - Person
01.01. - 30.04 2,00 € 4,00 € 6,00 € 8,00 €
01.05. - 30.09. 3,50 € 7,00 € 10,50 € 14,00 €
01.10. - 31.12. 2,00 € 4,00 € 6,00 € 8,00 €

Preis pro Übernachtung
max. Kurtaxe 98,00€ pro Person

Kinder (bis 18 Jahre) können eine kostenlose Kinder-OstseeCard im Kurbetrieb erhalten.
Befreiungen und Ermäßigungen beim Berechnen der OstseeCard:
100% Behinderung ohne B (Begleitung) = Der Besitzer des Ausweises wird befreit - die Begleitperson entrichtet die Kurabgabe.
100% Behinderung mit B (Begleitung) = Der Besitzer plus Begleitperson sind von der Kurabgabe befreit.
Ab 80% Behinderung wird dem Besitzer des Ausweises eine 50% ige Ermäßigung gewährt. Ist ein B (Begleitung) im Ausweis eingetragen, so ist die Person befreit.

Alle Angaben ohne Gewähr!
Die Kurabgabe wird immer direkt beim Gastgeber oder bei der Kurverwaltung vor Ort bezahlt.
Die Kurabgabe ist nicht im Reisepreis enthalten!